"Autoführerscheine":

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Klasse B/ B197

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Der Autoführerschein

Born
Fahrerlaubnis Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
  • eingeschlossen sind die Klassen AM und L

Ausbildung Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden: Theorie:

  • 12x Grundstoff (oder 6x wenn bereits eine andere Fahrerlaubnisklasse vorliegt)
  • 2x Klassenspezifischer Unterricht

Praxis: Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:

  • 5 Überland-
  • 4 Autobahn-
  • 3 Beleuchtungsfahrstunden

Schlüsselzahl "B197"

Der Autoführerschein mit Prüfung auf einem Automatik bzw. E-Auto ohne Beschränkung auf Automatik Fahrzeuge.

Seit dem 01.04.2021 kann die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal abgelegt werden, ohne die Beschränkung auf die entsprechenden Fahrzeuge in die Fahrerlaubnis eingetragen zu bekommen. Die Voraussetzung ist, dass wir eine mindestens 10 Übungsstunden umfassende Ausbildung auf einem Schaltwagen durchführen und diese mit einer 15-minütigen Testfahrt abschließen. Nach erfolgreicher Testfahrt wird dies von uns bescheinigt und später bei der praktischen Prüfung vorgelegt.

Die Vorteile dieser neuen Regelung sind:

  • erfahrungsgemäß werden weniger Fahrstunden notwendig sein als bei einer reinen Schaltwagenausbildung
  • höhere Chancen zum Bestehen der praktischen Prüfung- die Fahrzeugbedienug wird stärker bewertet als vor wenigen Jahren
  • mehr Konzentration und Aufmerksamkeit auf die eigentlichen Aufgaben - zB. einparken,abbiegen etc
  • weicheres, angenehmeres Fahren- der "Wohlfühlfaktor" des Prüfers ist nicht zu unterschätzen!

Einen Nachteil gibts vielleicht: Wer die Klasse BE ("Anhänger Führerschein") erwirbt, bekommt die Schlüsselzahl 78 eingetragen sollte die praktische BE Püfung wieder auf einem Automatik-Fahrzeug abglegt werden. Jedoch dürfte dies in der Praxis eher ein theoretisches Problem darstellen. Der überwiegende Teil der Autos die einen Anhänger ziehen sind relativ neu und kräftig motorisiert- damit überwiegend Automatik. Um den Automatik Eintrag bei der Klasse BE zu verhindern, bilden wir diese weiterhin auf einem Schaltwagen aus.

zum Ablauf:

  • Bei der Anmeldung entscheidet ihr Euch für die Klasse für B (197) bzw. B17 (197)
  • Die theoretische Ausbildung unterscheidet sich nicht.
  • In der praktischen Ausbildung beginnen wir mit unseren E- Autos.
  • Die Ausbildungsfortschritte sind erfahrungsgemäß wesentlich größer als auf dem Schaltwagen.
  • In der Mitte/ gegen Ende der Ausbildung werden die "Besonderen Ausbildungsfahrten" (also 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten) durchgeführt. Diese werden wir überwiegend mit dem Schaltwagen fahren. Dazu kommen noch einige Stunden mit dem Schaltwagen in der Stadt. Hierbei festigt ihr eure auf dem E- Auto erworbende Verkehrskompetenz sowie das Schalten.
  • Ihr legt bei uns die 15 minütige Testfahrt ab. Hier zeigt ihr uns dass ihr mit dem Schaltwagen zurecht kommt und wir schreiben die Bestätigung.
  • Inzwischen habt ihr die "Reife und Teststufe" erreicht. Wir beginnen mit dem Abschluß der Ausbildung und dem Prüfungstraining wieder auf dem E-Auto
  • Die praktische Prüfung findet auf dem E-Auto statt, ihr bekommt eure vollwertige Fahrerlaubnis und dürft damit sowohl Schalt- als auch Automatik Fahrzeuge fahren
  • In eurer Fahrerlaubnis wird der Eintrag "197" stehen. Dies erfolgt nur um in einigen Jahren zu überprüfen ob dieses System erfolgreich war.

Möglichkeit / Tipp: Ürigens können auch Inhaberinnen und Inhaber des "Automatik Führerscheines" sich die Schlüsselzahl 78 austragen lassen durch die o.g. "Schaltwagen Stunden"


Klasse BE "der große Anhängerführerschein"

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  • Züge aus B-Zugfahrzeug
  • Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, bis max. 3500kg
  • (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)

Ausbildung keine theoretische Ausbildung. Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden sowie eine Ausbildungsstunde Unterweisung am Fahrzeug. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:

  • 3 Überland-,
  • 2 Autobahn-,
  • 1 Beleuchtungsfahrstunden

Schlüsselzahl B96 "der kleine Anhängerführerschein"

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Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit:

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Ausbildung

Es findet keine praktische Prüfung, jedoch eine Schulung von mind. 7 Stunden statt.


Klasse L "der langsame Traktor Führerschein"

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"Langsame" Traktoren bis 40km/h

Kl%20L
langsamer Traktor

Definition

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden , mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Die Nutzung von land- oder forstwirtschaftlichen Maschienen (z.B. Traktoren) im Rahmen der Klasse L zu zweckfremden Fahrten ist fahren ohne Fahrerlaubnis und zusätzlich unter Umständen Steuerhinterziehung! Im Klasse L Zusatzunterricht wird dies ausführlich erläutert!

Ausbildung Es müssen folgende Unterrichte absolviert werden:

Theorie:

  • 12x Grundstoff (oder 6x wenn bereits eine andere Fahrerlaubnisklasse vorliegt)
  • 2x klassenspezifischer Unterricht
  • keine praktische Ausbildung

"Motorradführerscheine"

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Klasse A "offen"

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n%20MT%2007%20A
Yamaha MT07 mit 75PS

Definition:

Krafträder mit:

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
  • auch mit Beiwagen


sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Leistung von mehr als 15 kW
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.
  • eingeschlossen sind die Klassen AM, A1 und A2

Ausbildung:

Mit Vorbesitz der Klasse A2:
Wer zwei Jahre die Klasse A2 im Vorbesitz hat, braucht nur Fahrstunden im Rahmen der Prüfungsvorbereitung zu absolvieren.
Das bedeutet nur so viele Fahrstunden bis das Fahrzeug und die Grundfahraufgaben sicher beherrscht werden. Eine theoretische Ausbildung/Prüfung ist nicht notwendig.
Die Prüfung dürft ihr frühestens 23 Monate nach Erteilung der Klasse A2 ablegen. Erteilt wird die höhere Klasse jedoch erst nach 24 Monaten nach der Austellung der vorherigen Klasse.

Mit Vorbesitz der Klasse A1:
Es ist auch möglich die Klasse A2 zu übergehen und von der A1 sofort auf die Klasse A zu "springen"
Dazu ist jedoch eine verkürzte theoretische und praktische Ausbildung notwendig. Geprüft werden beide Ausbildungsteile.
Das Mindestalter hierfür beträgt 20 Jahre wenn die Klasse A1 seit vier Jahren im Vorbesitz ist. Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:

Theorie:

  • 6x Grundstoff
  • 2x klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:

  • 3 Überland-,
  • 2 Autobahn-,
  • 1 Beleuchtungsfahrstunden



A Direkt - Mindestalter 24 Jahre
Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:

Theorie:

  • 6x Grundstoff (oder 12x wenn keine andere Fahrerlaubnisklasse vorliegt)
  • 4x klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:

  • 5 Überland-,
  • 4 Autobahn-,
  • 3 Beleuchtungsfahrstunden



Klasse A mit Schlüselzahl 80
wer ausschließlich offene Trikes fahren möchte- Mindestalter 21 Jahree. Die Ausbildung ist die gleiche wie zur Klasse A jedoch wird in den Führerschein die Schlüsselnummer "80" eingetragen. Diese bedeutet dass bis zum 24ten Lebensjahr nur Motorräder bis 35KW gefahren werden dürfen.



Klasse A2 "bis 48PS" Mindestalter 18 Jahre

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n%20MT%2007%20A2
Yamaha MT07 mit 48PS

Definition:

Krafträder mit:

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von ursprünglich über 70 kW gedrosselt wurden.
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen
  • eingeschlossen sind die Klassen AM und A1


Ausbildung:

Mit Vorbesitz der Klasse A1:

Wer zwei Jahre die Klasse A1 im Vorbesitz hat, braucht nur Fahrstunden im Rahmen der Prüfungsvorbereitung zu absolvieren.
Das bedeutet nur so viele Fahrstunden bis das Fahrzeug und die Grundfahraufgaben sicher beherrscht werden. Eine theoretische Ausbildung/Prüfung ist nicht notwendig.
Die Prüfung dürft ihr frühestens 23 Monate nach Erteilung der Klasse A1 ablegen. Erteilt wird die höhere Klasse jedoch erst nach 24 Monaten nach der Austellung der vorherigen Klasse.

A2 Direkt - Mindestalter 18 Jahre

Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:

Theorie:

  • 12x Grundstoff (oder 6x wenn eine andere Fahrerlaubnisklasse vorliegt)
  • 4x klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:

  • 5 Überland-,
  • 4 Autobahn-,
  • 3 Beleuchtungsfahrstunden


Klasse A1 "125er Schein" Mindestalter 16 Jahre

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Bilden wir nicht aus!

  • Mindestalter 16 Jahre

  • nach 2 Jahren Upgrade auf A2 möglich

  • Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW.

  • Verhältnis Leistung/Gewicht: ≤ 0,1 kW/kg

  • Eingeschlossen ist die Klasse AM.

Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:

Theorie:

  • 12x Grundstoff (oder 6x wenn bereits Klasse AM vorliegt)
  • 4x klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:

  • 5 Überland-,
  • 4 Autobahn-,
  • 3 Beleuchtungsfahrstunden


Klasse AM "der "50er Roller Schein" ab 15 Jahren"

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CityLeader%2045
AlphaMotors CityLeader 45km/h

Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:

Theorie:

  • 12x Grundstoff (oder 6x wenn eine andere Fahrerlaubnisklasse vorliegt)
  • 2x klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

Eine Grundausbildung die mindestens 10 Fahrstunden umfassen soll. Danach folgt eine praktische Prüfung


Definition:

zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds)

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

  • max. Leistung von 4kW

    Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)und max 4kW Nutzleistung

  • von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und max 4kW Nutzleistung

  • oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und

  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren von max.4kW Dauerleistung

  • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und

  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

    Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h

  • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg

  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

  • Hubraum:

    • max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
    • max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotoren
  • max. Leistung:

    • Das Fahrzeug darf nicht mehr als 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) Motorleistung haben – bei Elektro zählt die Dauerleistung, bei Verbrenner die normale Nutzleistung.


Mofa Prüfbescheinigung

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Mofa%20AlphaMotors
AlphaMotors CityLeader 25km/h

Definition:

  • es handelt sich um eine Prüfbescheinigung - nicht um einen Führerschein!
  • Mindestalter 15 Jahre
  • maximale Geschwindgkeit 25Km/h
  • gilt nur in Deutschland

Sie berechtigt zum Führen von:

  • gedrosselten Kleinkrafträder bis 25 km/h
  • dreirädrige Kleinkrafträder für Personen- bzw. Güterbeförderung bis 25 km/h
  • Fahrrädern mit Hilfsmotor bis 25 km/h bauartbed. Höchstgeschwindigkeit (klassische Mofas)
  • auch Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum und 20 km/h).

Wer die Prüfbescheinigung im Alter von über 18 Jahren erwerben möchte, muss zur theoretischen Prüfung einen aktuellen (max zwei Wochen alten) Auszug aus dem Verkehrszentralregister mitbringen. Sprecht uns einfach an.

Erwerb der Prüfbescheinigung fürs Mofa

Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:

  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht
  • eine mindestens 90 minütige Fahrstunde

Danach erfolgt eine theoretische Prüfung.

Eine praktische Prüfung ist nicht vorgesehen.



B 196 "125er mit dem Auto Führerschein"

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Bilden wir nicht aus!

Wichtig/ zu beachten:

  • es handelt es sich nicht um einen Motorrad Führerschein! > kein Aufstieg in eine Motorrad Klasse möglich.
  • Mindestalter 25 Jahre und seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B.
  • Schlüsselzahl "196" der Klasse B ermöglicht es, Krafträder bis 125ccm Hubraum zu fahren
  • Zusatz zur Pkw-Fahrerlaubnis(196), gilt nur in Deutschland!

Erwerb der Schlüsselzahl 196

Hierfür ist eine Schulung notwendig, diese umfasst:

  • 4x 90 Minuten theoretischen, klassenspezifischen Motorrad Unterricht
  • mindestens 5x 90 Minuten praktische Ausbildung. Diese richtet sich nach den Inhalten der "normalen" Motorrad Ausbildung.
  • ggf. weitere Stunden falls die gesetzlich definierten Ausbildungsziele nicht erreicht wurden.

Nach erfolgreicher Schulung wird diese bestätigt. Mit der Bescheinigung, einem aktuellen Passbild und einem max. 2 Jahre alten Sehtest kann man bei der Verbandsgemeinde/ Einwohnermeldeamt die Eintragung in den Führerschein beantragen.